Hamburg.deHamburg ServiceErlaubnis für den gewerblichen Umgang mit...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Schriftlicher Antrag, Personalausweis, Befähigungsschein für fachkundige Personen (Fachkundenachweis)

Gebühren

Es wird eine Gebühr erhoben, die je nach Anliegen, sich individuell errechnet.

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Sprengstoff

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

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Suchwörter: Explosivstoff, Genehmigungen Sprengstoffgenehmigungen

Letzte Aktualisierung: 16.02.2025