Beschreibung der Leistung
Um Gewebe im Sinne des Transplantationsgesetzes oder Gewebezubereitungen im Sinne des Arzneimittelgesetzes nach Deutschland einführen zu können, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen
Um Gewebe im Sinne des Transplantationsgesetzes oder Gewebezubereitungen im Sinne des Arzneimittelgesetzes nach Deutschland einführen zu können, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen
Bitte beachten Sie "Merkblätter Pharmaziewesen (Gewebe)".
Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor der geplanten Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen gestellt werden.
Die Bearbeitung dauert 4 bis 6 Wochen.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung. Sie werden anhand der Landesgebührenordnung berechnet.
Suchwörter: Gewebe und Gewebezubereitungen Einfuhrerlaubnis Erlaubnispflicht
Letzte Aktualisierung: 03.11.2024