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Polizei Hamburg

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Beschreibung der Leistung

Großraumtransporte und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschreiten.

Sie müssen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen beantragen, wenn

  • die Ladung,
  • die Abmessungen, 
  • die Achslast oder 
  • das Gesamtgewicht 

die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Die Erlaubnis und/oder die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vor Fahrtbeginn vorliegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser kommt für Ihren Transport nicht infrage.
  • Es stehen geeignete Straßen für Ihren Transport zur Verfügung.
  • Ihre Ladung ist nicht auf mehrere Transporte aufteilbar. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Benötigte Unterlagen

  • Darlegung der genauen Wegstrecke
  • Darlegungen zu Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Gegebenenfalls: Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder im Rahmen des Online-Antrages.

Zu Beachten

Keine

Fristen

2 Wochen

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal ein.
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilt werden kann.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid über das Online-Portal. Unter Umständen wird Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung unter Auflagen erteilt.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilt werden kann.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich. Unter Umständen wird Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung unter Auflagen erteilt.

Dauer

2 Wochen



Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Gebühren

Die Gebühren für Großraum- und Schwertransporte richten sich nach Art und Umfang des Transportes. Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden. Beachten Sie hierzu den unter "Links" eingefügten Link.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

§ 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html

§ 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html

§ 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

Mo - Do 7:30 - 16Uhr, Fr 7:30 - 13Uhr

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Letzte Aktualisierung: 15.01.2025