Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilt werden kann.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid über das Online-Portal. Unter Umständen wird Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung unter Auflagen erteilt.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilt werden kann.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich. Unter Umständen wird Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung unter Auflagen erteilt.
Dauer
2 Wochen
Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Gebühren
Die Gebühren für Großraum- und Schwertransporte richten sich nach Art und Umfang des Transportes. Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden. Beachten Sie hierzu den unter "Links" eingefügten Link.