Beschreibung der Leistung
Wenn Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Jagdscheins sind und beabsichtigen, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu erwerben, müssen Sie dies vorab beantragen. Der sogenannte Voreintrag ist eine vorläufige Genehmigung oder Erlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben. Ein Voreintrag ist nötig:
- zum Erwerb einer mehrschüssigen Kurzwaffe durch Jäger beziehungsweise Jägerinnen oder Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
- zum Erwerb einer halbautomatische Langwaffe durch Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
- zum Erwerb einer Signalwaffe durch Schiffseigner beziehungsweise Schiffseignerinnen