Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe sicher aufbewahren können (Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder I)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Waffenbesitzkarte oder Sportschützenbescheinigung oder gültiger Jagdschein
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Gegebenenfalls zusätzlich für Jäger und Jägerinnen:
- Nachweis über 1. und 2. mehrschüssige Kurzwaffe (Pistole, Revolver)
Gegebenenfalls zusätzlich für Sportschützen und Sportschützinnen:
- Sachkundenachweis
- Begründung, für die Notwendigkeit des Erwerbs, wenn bereits mehr als 2 mehrschüssige Kurzwaffen oder 3 halbautomatische Langwaffen im Besitz sind
Gegebenenfalls zusätzlich für Schiffseigner und Schiffseignerinnen:
- Nachweis, dass Sie im Besitz eines seegängigen Bootes sind
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung an Bord (Hamburger Kasten)
Zu Beachten
Im Antragsprozess genügt es, anzugeben, um welche Art von Waffe und Kaliber es sich handelt. Detaillierte Informationen wie Hersteller und Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Auch der Waffenhändler ist dazu verpflichtet, den Waffenerwerb zu melden.
Für den Voreintrag wird Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde erneut überprüft.
Der Erwerb einer Waffe ohne Voreintrag stellt eine Straftat dar.
Fristen
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, um die erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.