Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Der Voreintrag ermöglicht Ihnen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.