Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Angelkarte für die Elbe und Hafen beantragen

Wenn Sie auf der Elbe oder im Hamburger Hafen aus Ihrem Boot heraus fischen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in den Gewässern der Elbe oder des Hamburger Hafens vom Boot aus fischen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen in Form einer Angelkarte erteilt. Die Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines gültigen Fischereischeins.

Benötigte Unterlagen

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Kopie des gültigen Fischereischeins

Zu Beachten

Die Bootsangelkarte für den Hamburger Hafen und die Bille ist aufgrund der Gefahrensituation in diesem Bereich für jede angelnde Person im Boot notwendig. Für die Dove- und Goseelbe oberhalb der Tatenberger Schleuse ist die Bootsangelkarte nur für den Bootsführer Vorschrift.



Beim Angeln müssen Sie folgende Dokumente dabei haben und den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten bei Aufforderung vorzeigen:

  • Bootsangelkarte,
  • Fischereischein,
  • Fischereiabgabe-Nachweis
  • Personalausweis oder Reisepass

Sie dürfen nicht aus einem Belly Boot heraus fischen.

Fristen

Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen Antrag per Mail, schriftlich per Brief oder persönlich ein und machen dabei folgende Angaben
    • Vor- und Nachname
    • postalischer Anschrift
    • Telefonnummer
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Erlaubnis.

Dauer

Bis zu einer Woche.

Gebühren

30,00 EUR

Sie können die Gebühr nur per EC-Karte bezahlen. Alternativ können Sie eine Rechnung erhalten und den Betrag überweisen.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • SEPA-Überweisung

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 42  Abs. 1 Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung

https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/Hafenverkehrsordnung_Stand_August_2019.pdf

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Agrarwirtschaft

Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr

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Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.

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Letzte Aktualisierung: 17.02.2026