Beschreibung der Leistung
Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ beziehungsweise „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.