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Sozialbehörde

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister beantragen

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Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

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Beschreibung der Leistung

Der Beruf Masseurin und medizinische Bademeisterin beziehungsweise Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Masseurin und medizinische Bademeisterin beziehungsweise Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Masseurin und medizinische Bademeisterin" beziehungsweise "Masseur und medizinischer Bademeister"führen und in dem Beruf arbeiten. 

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden.
  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Benötigte Unterlagen

  • staatliches Prüfungszeugnis oder Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
    • Da die Einrichtung nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht durch die örtlich zuständige Stelle zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sein muss, ist eine Kopie des Ermächtigungsbescheides (liegt der Einrichtung vor) beizufügen. Alternativ kann die zuständige Stelle sowie Aktenzeichen und Datum des genannten Bescheides auf dem Praktikumsnachweis vermerkt werden.
  • Nachweis über die Zuverlässigkeit: Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (zum Beispiel durch die Vorlage eines nicht älter als 3 Monate alten amtlichen Führungszeugnisses)
  • ärztliche Bescheinigung aus der sich ergibt, dass Sie für die Ausübung des Berufes geeignet sind
  • Bestätigung dass Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle und legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
  • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Dauer

Bis zu 6 Wochen

Gebühren

40,00 EUR - 75,00 EUR

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz

www.gesetze-im-internet.de/mphg/__1.html

§ 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie

www.gesetze-im-internet.de/mphg/__7.html

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Suchwörter: Masseure Urkunde Berufserlaubnis

Letzte Aktualisierung: 11.10.2024