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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb nach Sprengstoffrecht beantragen

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Wenn Sie als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie  eine behördliche Erlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie  im nichtgewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. 
Die zuständige Stelle kann zusätzliche Bedingungen festlegen, um sicherzustellen, dass dies keine Gefahr oder Belästigung für andere darstellt.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

  •    - Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
  • Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde. Die Fachkunde weisen Sie durch ein Zeugnis nach. Das Zeugnis bescheinigt Ihre erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang.
  • Sie sind zuverlässig. Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind. 
  • Sie sind persönlich geeignet. Es liegen keine Einschränkungen etwa in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vor. 
  • Sie können ein Bedürfnis nachweisen.
  • Sie verfügen über geeignete Räume oder Lagerstätten zur Aufbewahrung.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fachkundenachweis oder nachgewiesene fachkundige Person (Befähigungsscheininhaber)
  • Nachweis des Bedürfnisses (entfällt bei Erlaubnis zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4
  • Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung (z.B. technische Dokumentation, Fotonachweise, Lagerplan) 
  • Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus dem Ausland: Sie benötigen eine Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug).

Zu Beachten

Umgangssprachlich wird die Erlaubnis auch Pulverschein, Böllerschein oder Feuerwerksschein genannt.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit die explosionsgefährlichen Stoffe erwerben und mt ihnen umgehen dürfen.



Gesonderte Fristen für Nachreichungen oder Rückmeldungen werden Ihnen der zuständigen Stelle mitgeteilt.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden ihn an die zuständige Stelle. Alternativ können Sie den Antrag online stellen.
  • Wenn weitere erforderliche Informationen oder Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden, kontaktiert Sie die zuständige Stelle. 
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten den Gebührenbescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 Wochen.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren bemisst sich am Bearbeitungsaufwand. Sie wird anhand der Gebührenordnung berechnet.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

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Suchwörter: Böllerschein beantragen Pulverschein beantragen Feuerwerkerschein beantragen explosive Stoffe erwerben

Letzte Aktualisierung: 12.10.2024