Voraussetzungen
- Sie haben eine Erwerbs- oder Besitzerlaubnis für Schusswaffen und die dazugehörige Munition (zum Beispiel Waffenbesitzkarte oder Waffenhandelserlaubnis)
- Der Empfänger beziehungsweise die Empfängerin der Waffen hat Ihnen bereits seine oder ihre Erlaubnis zur Einfuhr und zum Besitz der Waffen nachgewiesen
- Der sichere Transport durch eine zum Erwerb oder Besitz von Waffen oder Munition berechtigten Person ist gewährleistet
Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- bei Ausfuhr oder Durchfuhr außerhalb Deutschlandes: die Einfuhrerlaubnis des Zielstaates
- Ihre Waffenbesitzkarte
- Gegebenenfalls: Ihre Waffenhandelserlaubnis
Zu Beachten
Wenn Sie Schusswaffen, wichtige Waffenteile oder Munition ohne eine Erlaubnis transportieren, begehen Sie eine Straftat.
Für kurze grenzüberschreitende Transporte von Waffen, Waffenteilen oder Munition mit Rückkehr, zum Beispiel für Jagdreisen oder Schießwettbewerbe, reicht ein Europäischer Feuerwaffenpass aus.
Wenn Sie Waffen in ein Land außerhalb der EU oder des Schengenraumes transportieren möchten, kann zusätzlich eine Genehmigung nach Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht oder anderen Gesetzen erforderlich sein. Es ist ratsam, vor dem Transport Kontakt mit dem zuständigen Zollamt und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aufzunehmen. Wenn Sie Waffen, Waffenteile oder Munition in ein Land außerhalb der EU oder des Schengen-Abkommens exportieren möchten, müssen Sie dies dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle vorher mitteilen.
Bringen Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre Waffenbesitzkarte zur Aktualisierung zur Waffenbehörde, sobald Ihre Waffen, Waffenteile oder Munition die Grenze dauerhaft überschritten haben.
Fristen
Die Gültigkeit der Verbringungserlaubnis richtet sich nach dem geplanten Transportdatum, beträgt jedoch nicht länger als ein Jahr.
Die Allgemeine Verbringungserlaubnis für Personen, die gewerbsmäßig Waffen herstellen oder handeln ist 3 Jahre gültig.