Beschreibung der Leistung
Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum einschränken oder für eine Sondernutzung gebrauchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Das gilt zum Beispiel für Straßenbaumaßnahmen, aber auch für das Aufstellen von Gerüsten, das Lagern von Baumaterialien oder die Durchführung von Veranstaltungen. Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung (Erlaubnis zur Verkehrseinschränkung) bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht nur bei einer Sperrung der Fahrbahn erforderlich, sondern auch, wenn die Arbeiten Auswirkungen auf Rad- oder Gehwege haben. Die zuständige Stelle legt im Rahmen des Verfahrens fest, welche Absperrungen und Kennzeichen Sie gegebenenfalls aufstellen müssen und wie der Verkehr zu regeln beziehungsweise umzuleiten ist.