Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge

Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes nach sich zieht, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum einschränken oder für eine Sondernutzung gebrauchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Das gilt zum Beispiel für Straßenbaumaßnahmen, aber auch für das Aufstellen von Gerüsten, das Lagern von Baumaterialien oder die Durchführung von Veranstaltungen. Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung (Erlaubnis zur Verkehrseinschränkung) bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht nur bei einer Sperrung der Fahrbahn erforderlich, sondern auch, wenn die Arbeiten Auswirkungen auf Rad- oder Gehwege haben. Die zuständige Stelle legt im Rahmen des Verfahrens fest, welche Absperrungen und Kennzeichen Sie gegebenenfalls aufstellen müssen und wie der Verkehr zu regeln beziehungsweise umzuleiten ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie weisen ein berechtigtes Interesse nach.
  • Sie schränken die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie haben das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS).

Benötigte Unterlagen

  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Verkehrszeichenplan (optional)
  • Umleitungsplan (optional)
  • Erläuterung zum Bauvorhaben und dessen Ablauf (optional)
  • Signallage- oder Signalzeichenplan (optional)

Zu Beachten

  • Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, müssen Sie einen Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benennen.
  • Wenn die Maßnahme einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, als in Ihrem Antrag angegeben, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung beantragen.
  • Die antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.
  • Bei einer Notmaßnahme (Havarie) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeistelle.

Fristen

Fristtyp: Antragsfrist

Dauer (variabel): 14 Tage

Bemerkung: Mindestantragsfrist

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag schriftlich, elektronisch oder über den Online-Dienst ein und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung. Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von circa 2 Wochen rechnen. Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt in der Regel höher aus.

Gebühren

30,30 EUR - 200,60 EUR

Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Adresse und Kontakt

Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Suchwörter: Baustelle Baumaßnahmen Genehmigung Straßensperrung Gehwegsperrung Beschilderung Verkehrsraumeinschränkung Verkehrsrechtliche Anordnung

Letzte Aktualisierung: 14.10.2026