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Wegerecht und Wegenutzung / Vertragsangelegenheiten

Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

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Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
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Beschreibung der Leistung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bei Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterialien fällt hierunter. Für die Ausführung solcher Arbeiten wird beispielsweise festgelegt,

  • wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
  • ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
  • wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen. Diese erhalten Sie bei Antragstellung und soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter beziehungsweise Bauarbeiterinnen im Verkehrsraum und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beziehungsweise Verkehrsteilnehmerinnen gewährleisten. Zum anderen soll es sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht einschränken und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
  • Sie dürfen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig einschränken.
  • Sie müssen als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung Inhaberin oder Inhaber des Zertifikats „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) sein.

Benötigte Unterlagen

  • Hauptantrag:
    • Schriftlich formlos
  • Nachweise:
    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Verkehrszeichenplan (optional)
    • Umleitungsplan (optional)
    • Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf (optional)
    • Signallage / Signalzeichenplan (optional)

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:                                
Die Verkehrsraumeinschränkung darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss ein Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benannt werden.
Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Die Antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.

Fristen

Fristtyp: Antragsfrist

Dauer (variabel): 14 Tage

Bemerkung: Mindestantragsfrist

Verfahrensablauf

Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrsraumeinschränkungen. Für alle Arten der Verkehrsraumeinschränkung gilt der gleiche Verfahrensablauf. Sie können den Antrag schriftlich, elektronisch oder über den Online-Dienst einreichen. Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Der Verfahrensablauf ist hierbei immer gleich.  

  • Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen. 

Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

Dauer

Dauer (bei Spanne): in der Regel 2 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus, als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.

Gebühren

Kostenhöhe (variabel): von EUR 30,30 bis zu EUR 200,60

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Adresse und Kontakt

Wegerecht und Wegenutzung / Vertragsangelegenheiten

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

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Suchwörter: Baustelle Baumaßnahmen Genehmigung Straßensperrung Gehwegsperrung Beschilderung Verkehrsraumeinschränkung Verkehrsrechtliche Anordnung

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024