Beschreibung der Leistung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bei Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterialien fällt hierunter. Für die Ausführung solcher Arbeiten wird beispielsweise festgelegt,
- wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
- ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
- wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen. Diese erhalten Sie bei Antragstellung und soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter beziehungsweise Bauarbeiterinnen im Verkehrsraum und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beziehungsweise Verkehrsteilnehmerinnen gewährleisten. Zum anderen soll es sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.