Hamburg.deHamburg ServiceErmächtigung zur Durchführung...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

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Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte und Ärztinnen eine Ermächtigung.
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Beschreibung der Leistung

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen.

Insbesondere muss

  • die Approbation vorliegen

und

  • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

 

Informationen

Voraussetzungen

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
 

  • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde)
  • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder die Teilnahme am „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ nachweist und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachweist.
    • Die Fachkunde besteht aus:
      • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
      • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
      • mindestens sechsmonatige Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin oder eines ermächtigten Arztes.

Benötigte Unterlagen

  • Approbationsurkunde
  • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
  • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

Zu Beachten

Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.

Fristen

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

Verfahrensablauf

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.
Sie können die schriftliche Beantragung auch mit Formular beantragen.

  • Laden Sie das Formular online herunter.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie diesen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls den Ablehnungsbescheid Ihres Antrags.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Antragseingang sowie Vorlage aller geforderten Unterlagen.

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 100 und 150 Euro.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde beziehungsweise Dienststelle erhoben werden. Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

§ 175 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

§ 47 StrlSchV

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Arbeitnehmerschutz

Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

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Suchwörter: Fachkundebescheinigung Ermächtigung Strahlenschutz strahlenexponierte Personen ärztliche Überwachung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Letzte Aktualisierung: 13.12.2024