Voraussetzungen
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde)
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder die Teilnahme am „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ nachweist und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachweist.
- Die Fachkunde besteht aus:
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
- mindestens sechsmonatige Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin oder eines ermächtigten Arztes.
Benötigte Unterlagen
- Approbationsurkunde
- Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
- Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte
Zu Beachten
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Fristen
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.