Beschreibung der Leistung
Sie können auf Antrag beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie (bebautes oder unbebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum oder Erbbaurecht) einholen.
Dies kann im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Erben zur Vermeidung von Streitigkeiten beitragen.
Diese Gutachten haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Gemäß § 193 Absatz 1-4 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse.
Die Bundesländer werden durch § 199 Baugesetzbuch ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für die Bildung von Gutachterausschüssen zu treffen.