Hamburg.deHamburg ServiceErrichtung, Änderung von Anlagen zum Umgang...Behörde für Umwelt, Klima, Energie und...

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Errichtung, Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucher- und JGS-Anlagen) anzeigen

Wenn Sie eine Anlage für wassergefährdende Stoffe errichten, wesentlich ändern oder Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Gefährdungsstufe ergreifen möchten, müssen Sie das der zuständigen Stelle anzeigen.

  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie beabsichtigen,

  • eine Anlage zu errichten, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen werden soll oder
  • wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vornehmen möchten, beziehungsweise
  • Maßnahmen planen, die die Gefährdungsstufe einer solchen Anlage beeinflussen könnten,

müssen Sie dies vorab der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige dient dazu, sicherzustellen, dass alle relevanten behördlichen Anforderungen und Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden, um potenzielle Risiken zu minimieren und den sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu gewährleisten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihre Anlage muss die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das müssen Sie mit den vorzulegenden Unterlagen nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

Zu Beachten

Das Errichten einer Anlage müssen Sie nicht anzeigen, wenn

  • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
  • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

Fristen

6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder Durchführung der Änderungsmaßnahme.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein. Alternativ richten Sie Ihre Anzeige schriftlich an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie hinsichtlich der inhaltlichen Voraussetzungen und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständig Stelle kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen. Sie werden entsprechend schriftlich informiert.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der von Ihnen eingereichten Unterlagen.

Gebühren

75,00 EUR - 1.500,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 40 Abs. 1-3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

www.gesetze-im-internet.de/awsv/__40.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Wassergefährdende Stoffe, Sachverständigenprüfung Gefährdung

Letzte Aktualisierung: 22.04.2025