Voraussetzungen
Ihre Heizölverbraucheranlage muss die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten.
Benötigte Unterlagen
- Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens wie zum Beispiel
- Lageplan
- Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen zum Standort, zur Abgrenzung der Anlage, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, den Behältern, Sicherheitseinrichtungen, Rohrleitungen sowie zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen
- Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Je nach Art Ihres Anliegens können weitere oder weniger Unterlagen notwendig sein. Die in Ihrem Fall benötigten Unterlagen werden im Verlauf der Online-Meldung benannt. Alternativ kann die zuständige Stelle Sie entsprechend beauskunften.
Zu Beachten
Das Errichten einer Heizölverbraucheranlage müssen Sie nicht anzeigen, wenn
- für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
- die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.
Fristen
6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder Durchführung der Änderungsmaßnahme