Beschreibung der Leistung
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, können Sie die Ausfertigung einer Zweitschrift (Ersatzurkunde) beantragen.
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Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, können Sie die Ausfertigung einer Zweitschrift (Ersatzurkunde) beantragen.
Die zuständige Stelle informiert Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend.
Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wenn Sie das Original der Approbationsurkunde wiedererlangen, müssen Sie es an die zuständige Stelle zurückgeben.
Keine
3 - 4 Wochen
150,00 EUR - 300,00 EUR
Widerspruch
Bundesärzteordnung (BÄO)
www.gesetze-im-internet.de/bt_o/
Bundes-Apothekerordnung (BApO)
www.gesetze-im-internet.de/bapo/
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
www.gesetze-im-internet.de/zhg/
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
www.gesetze-im-internet.de/psychthg/
Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
www.gesetze-im-internet.de/bt_o/BJNR004160965.html
Suchwörter: Psychotherapeuten Apothekerin / Apotheker Ärztin / Arzt Zahnärztin / Zahnarzt
Letzte Aktualisierung: 19.08.2026