Hamburg.deHamburg ServiceErsatzurkunde einer Approbation beantragenSozialbehörde

Sozialbehörde

Ersatzurkunde einer Approbation beantragen

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Bei Verlust oder Zerstörung Ihrer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. 

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Beschreibung der Leistung

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, können Sie die Ausfertigung einer Zweitschrift (Ersatzurkunde) beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits eine Approbationsurkunde ausgestellt, welche Ihnen zum Beispiel aufgrund Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist.

Benötigte Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend.

Zu Beachten

Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wenn Sie das Original der Approbationsurkunde wiedererlangen, müssen Sie es an die zuständige Stelle zurückgeben. 

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach. 
  • Sie erhalten die Ersatzurkunde.

Dauer

3 - 4 Wochen

Gebühren

60,00 EUR - 150,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Bundesärzteordnung (BÄO)

www.gesetze-im-internet.de/bt_o/

Bundes-Apothekerordnung (BApO)

www.gesetze-im-internet.de/bapo/

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

www.gesetze-im-internet.de/zhg/

Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

www.gesetze-im-internet.de/psychthg/

Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)

www.gesetze-im-internet.de/bt_o/BJNR004160965.html

 

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024