Beschreibung der Leistung
Wenn Sie beabsichtigen, auf einer Fläche, auf der bisher keine Bäume standen, einen Wald neu anzulegen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Bepflanzung beginnen.
Wenn Sie beabsichtigen, auf einer Fläche, auf der bisher keine Bäume standen, einen Wald neu anzulegen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Bepflanzung beginnen.
Einer Genehmigung der Erstaufforstung bedarf es nicht, wenn auf Grund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften eine Aufforstung rechtsverbindlich festgesetzt worden ist.
Mit der Erstaufforstung darf erst begonnen werden, wenn der Bescheid über die Genehmigung rechtskräftig geworden ist.
Keine
Um die Genehmigung zu erlangen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen von der zuständigen Behörde nach positiver Prüfung Ihres Antrages sowie aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen per Bescheid erteilt.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art und Umfang des Einzelfalls. In der Regel können Sie mit einer Bearbeitung innerhalb von 8 bis 10 Wochen ab Einreichung des vollständigen Antrages rechnen.
Keine
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Genaueres können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides entnehmen.
§ 10 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 4 Landeswaldgesetz Hamburg
§ 5 Landeswaldgesetz Hamburg
Suchwörter: Forst Wald Aufforstung Waldgesetz Waldbesitz Bewaldung Neuwaldbildung
Letzte Aktualisierung: 17.01.2025