Hamburg.deHamburg ServiceErteilung einer Fachkundebescheinigung nach...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Erteilung einer Fachkundebescheinigung nach der Strahlenschutzverordnung

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Sie haben die Voraussetzungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz erfüllt und möchten eine Bescheinigung dafür haben.
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Beschreibung der Leistung

Eine Fachkunde nach § 47 Strahlenschutzverordnung müssen folgende Gruppen besitzen:

  • fachkundige Strahlenschutzverantwortliche
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Medizinphysikexperten
  • Ärzte und Zahnärzte, die ionisierende Strahlung oder radioaktive Stoffe entsprechend § 144 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung am Menschen anwenden
  • Ärzte und Zahnärzte, die entsprechend § 83 Abs. Strahlenschutzgesetz festlegen, auf welche Weise die Anwendung durchgeführt werden soll (rechtfertigende Indikation)
  • Tierärzte, die ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe entsprechend § 146 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung im Rahmen der Tierheilkunde anwenden

Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz wird von der jeweiligen zuständigen Stelle geprüft (Amt für Arbeitsschutz, Ärztekammer, Zahnärztekammer, Tierärztekammer). Bei positiver Prüfung wird im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Hierfür ist der Antrag bei der für das jeweilige Anwendungsgebiet zuständigen Stelle unter Einreichung der erforderlichen Nachweise schriftlich zu stellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

 Die Anforderungen des § 47 Abs. 1 StrlSchV und der geltenden Richtlinien müssen erfüllt sein.

 

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Unterschrift des Antragsstellers
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Zeugnisse über die geeignete Ausbildung (Ausbildungsnachweis, Meisterbrief, Hochschulzeugnis).
    • Nachweise über die praktische Erfahrung. (Qualifiziertes Sachkundezeugnis)
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Strahlenschutzkursen

Zu Beachten

  • Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz ist für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen im technischen Bereich und für Medizinphysikexperten zuständig.
  • Die Ärztekammer Hamburg ist für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen für Ärzte (Humanmedizin) zuständig.
  • Die Zahnärztekammer Hamburg ist für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen für Zahnärzte zuständig.
  • Die Tierärztekammer Hamburg ist für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen für Tierärzte zuständig.

Fristen

Keine Fristen

Verfahrensablauf

  • Sie füllen die jeweiligen Antragsformulare vollständig aus oder Sie stellen den Antrag formlos und senden es dem Amt für Arbeitsschutz -Referat Strahlenschutz bzw. der zuständigen Stelle einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen zu.
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Sind die Voraussetzung für die Erteilung einer Fachkunde erfüllt erhalten Sie die Fachkundebescheinigung per Post oder E-Mail.
  • Sind die Voraussetzung für die Erteilung einer Fachkundebescheinigung  nicht erfüllt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
  • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen später zugestellt.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2-4 Wochen.

Gebühren

Die Erteilung bzw. Nichterteilung einer Fachkundebescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Gebührenordnung berechnet. Die Ärztekammer, Zahnärztekammer und Tierärztekammern haben eigene Gebührenordnungen.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde/ Dienststelle erheben.

Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig

Rechtsgrundlage

§ 47 Absatz 1 StrlSchV

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Strahlenschutz

Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz wird von der jeweiligen zuständigen Stelle (Amt für Arbeitsschutz, Ärztekammer, Zahnärztekammer, Tierärztekammer) geprüft. Bei positiver Prüfung wird im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

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Suchwörter: Arbeitsschutz Fachkundebescheinigung Erwerb einer Fachkunde Arbeitnehmerschutz

Letzte Aktualisierung: 17.09.2024