Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Fachkundebescheinigung nach der Strahlenschutzverordnung beantragen

Sie haben die Voraussetzungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz erfüllt? Wie Sie die Bescheinigung dafür erhalten, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen arbeiten möchten, benötigen Sie dafür die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz.


Folgende Personen müssen diese Fachkunde besitzen:

  • Verantwortliche für den Strahlenschutz in Einrichtungen
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Medizinphysikexperten
  • Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Strahlung oder radioaktive Stoffe am Menschen anwenden
  • Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte, die festlegen, wie diese Anwendung erfolgen soll
  • Tierärztinnen und Tierärzte, die Strahlung oder radioaktive Stoffe in der Tiermedizin anwenden

Wenn Sie die Fachkunde-Prüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung zum Beispiel vom Amt für Arbeitsschutz, der Ärztekammer, der Zahnärztekammer oder der Tierärztekammer.


Für die Fachkundebescheinigung müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen und die erforderlichen Nachweise einreichen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über Kenntnisse über Strahlenarten, Strahlenwirkung und Strahlenschutz.
  • Sie sind sicher im Umgang mit Strahlenquellen.
  • Sie kennen die Vorschriften zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt und halten sie ein.
  • Sie gehen korrekt mit radioaktiven Stoffen um und entsorgen sie korrekt.
  • Sie verfügen über Kenntnisse zu Dosimetrie und Strahlendosisbegrenzung.
  • Sie haben an einer anerkannten Schulung oder Fortbildung im Strahlenschutz teilgenommen.
  • Sei haben die Prüfung bei der für Sie zuständigen Stelle, wie Amt für Arbeitsschutz, Ärztekammer, Zahnärztekammer oder der Tierärztekammer, bestanden.

Benötigte Unterlagen

  • Zeugnisse über die geeignete Ausbildung (Ausbildungsnachweis, Meisterbrief, Hochschulzeugnis)
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Qualifiziertes Sachkundezeugnis)
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Strahlenschutzkursen
  • Nachweis über praktische Erfahrung und Kenntnisse

Zu Beachten

  • Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz ist für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen im technischen Bereich und für Medizinphysikexperten zuständig.
  • Die Ärztekammer Hamburg ist für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen für Ärzte (Humanmedizin) zuständig.
  • Die Zahnärztekammer Hamburg ist für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen für Zahnärzte zuständig.
  • Die Tierärztekammer Hamburg ist für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen für Tierärzte zuständig.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Fachkundebescheinigung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle. Sie können ein Antragsformular nutzen oder einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 - 4 Wochen.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Gebühren fallen auch an, wenn Sie die Fachkundebescheinigung nicht erhalten. Die Höhe der Gebühren wird nach Zeitaufwand berechnet.



Die Ärztekammer, Zahnärztekammer und Tierärztekammern haben eigene Gebührenordnungen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 47 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__47.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Amt für Verbraucherschutz
Strahlenschutz

Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz wird von der jeweiligen zuständigen Stelle (Amt für Arbeitsschutz, Ärztekammer, Zahnärztekammer, Tierärztekammer) geprüft. Bei positiver Prüfung wird im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

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Suchwörter: Arbeitsschutz Fachkundebescheinigung Erwerb einer Fachkunde Arbeitnehmerschutz

Letzte Aktualisierung: 08.10.2026