Beschreibung der Leistung
Wenn Sie mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen arbeiten möchten, benötigen Sie dafür die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz.
Folgende Personen müssen diese Fachkunde besitzen:
- Verantwortliche für den Strahlenschutz in Einrichtungen
- Strahlenschutzbeauftragte
- Medizinphysikexperten
- Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Strahlung oder radioaktive Stoffe am Menschen anwenden
- Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte, die festlegen, wie diese Anwendung erfolgen soll
- Tierärztinnen und Tierärzte, die Strahlung oder radioaktive Stoffe in der Tiermedizin anwenden
Wenn Sie die Fachkunde-Prüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung zum Beispiel vom Amt für Arbeitsschutz, der Ärztekammer, der Zahnärztekammer oder der Tierärztekammer.
Für die Fachkundebescheinigung müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen und die erforderlichen Nachweise einreichen.