Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten

Melderegister erweiterte Auskunft beantragen

Wenn Sie Meldedaten zu einer Person benötigen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

Beschreibung der Leistung

Mit einer Melderegisterauskunft erhalten Sie Daten, die im Einwohnermeldeamt über eine Person gespeichert sind. Wenn die in der einfachen Melderegisterauskunft enthaltenen Daten nicht ausreichend sind, können Sie auch eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen, die mehr Daten enthält, zum Beispiel:

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort (sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat)
  • Familienstand,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugs- und Auszugsdatum,
  • Familienname, Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname, Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie machen Angaben, anhand derer die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen (in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht oder zuletzt bekannte Anschrift).
  • Sie machen ein berechtigtes Interesse glaubhaft. Der Begriff "Berechtigtes Interesse" umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Bei gewerblichen Anfragen geben Sie zusätzlich den Verwendungszweck der Daten an.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis der suchenden Person
  • Vor- und Familienname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum der gesuchten Person
  • Bei erweiterter Melderegisterauskunft gegebenenfalls zusätzlich: Nachweise zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses

Zu Beachten

Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.

Dauer

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage vor Ort kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Gebühren

22,50 EUR pro Auskunft und Person

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert



 

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__45.html

45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/341-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Adresse und Kontakt

Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 19.06.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 17.07.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 21.08.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.09.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 16.10.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 20.11.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.12.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23. und 30.12.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.

Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal nutzen (Kosten 6 Euro). Das Mitbringen eines Fotos entfällt dann. Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten. Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

An unseren Fotoautomaten (Selbsterfassungsterminals) können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Datenabruf Datenabruf für öffentliche Stellen Datenabruf Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Unauffindbarkeitsbescheinigung

Letzte Aktualisierung: 13.06.2026