Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen

Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge in Ihrem Taxibetrieb erhöhen möchten, dann können Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi ist eine Genehmigung erforderlich. Möchten Sie die Anzahl Ihrer Fahrzeuge erweitern, dann müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine entsprechende Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung beantragen. Diese ist notwendig, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie besitzen bereits eine gültige Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Taxen.


Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes sind gewährleistet.


Es liegen keine Hinweise auf Unzuverlässigkeit Ihrer Person oder der für die Geschäftsführung bestellten Person vor.


Sie oder die für die Geschäftsführung bestellte Person verfügen über die erforderliche fachliche Eignung.


Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung befindet sich im Inland.


Für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültige Genehmigung
  • Formloser Antrag mit Angaben zu:
    • Name, Vorname, Wohn- und Betriebssitz
    • Geburtsdatum, Geburtsort (bei natürlichen Personen)
    • Anzahl, Typ und Fassungsvermögen der Fahrzeuge
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
    • Finanzamt
    • Gemeinde
    • Träger der Sozialversicherung
    • Berufsgenossenschaft
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (sofern nicht vorliegend)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen:

  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls mit Mietvertrag oder Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (inklusive Wagniskennzahl)
  • Nachweis über den Einbau einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung
  • Nachweis über den Einbau eines Fahrpreisanzeigers (Taxameters) mit letztem Eichprotokoll (falls vorhanden)
  • Gewerbeanmeldung (sofern nicht vorliegend)
  • Gesellschafterliste oder Gesellschaftervertrag (bei Personengesellschaften, sofern nicht vorliegend)
  • Beglaubigter Handelsregisterauszug

Zu Beachten

Bitte nutzen Sie für den formellen Antrag auf Erweiterung Ihrer Taxigenehmigung den Online-Service für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen.

Antragstellende, die das Taxigewerbe nicht als Hauptbeschäftigung betreiben oder in den letzten 8 Jahren ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet haben, werden nachrangig behandelt. Gleiches gilt, wenn die Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Zudem kann jeder Antragstellenden grundsätzlich nur eine Genehmigung erteilt werden, es sei denn, es stehen mehr Genehmigungen zur Verfügung als Antragstellende vorhanden sind.

Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer werden gegenüber Neubewerbern angemessen berücksichtigt. Innerhalb der Genehmigungs-Kontingente erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.

Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, da Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder interne Prüfprozesse möglich sind. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch über die Entscheidung des Antrags einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Fristen

Die Frist zur Entscheidung über Ihren Antrag beginnt, sobald ein vollständig entscheidungsreifer Antrag vorliegt.

Die Nachweise zu den Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

Über den Antrag wird in der Regel innerhalb von 3 Monaten entschieden.

Falls erforderlich, kann die Frist um weitere 3 Monate verlängert werden.



 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Anzahl Ihrer Taxi-Fahrzeuge erweitern möchten, dann müssen Sie einen formellen Antrag auf Erweiterung Ihrer Taxigenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde einreichen.


Die Verkehrsgewerbeaufsicht der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende prüft Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.


Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.


Im positiven Fall erfolgt die Erteilung der erweiterten Genehmigung, einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung und beträgt in der Regel EUR 100,00 -  EUR 1.465.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html

§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html

§ 47 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html

§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 14.02.2026