Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Um das Ausfüllen der Anzeige zu erleichtern, können Sie die Identifikationsnummern des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) verwenden:
Die entsprechenden NWR-IDs erhalten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Innerhalb von zwei Wochen
Bis zu mehreren Wochen
Keine
Widerspruch
§ 37a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Suchwörter: Waffe kaufen Feuerwaffe Schusswaffe
Letzte Aktualisierung: 11.03.2025