Beschreibung der Leistung
Das Jugendschutzgesetz setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ihr Kind schützen sollen. Zum Beispiel dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nicht in Clubs aufhalten. Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt bis 24 Uhr erlaubt.
Sofern Sie als Eltern Ihr Kind dorthin begleiten, gelten die Zeit- und Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes nicht. So ist es auch, wenn Sie stattdessen eine dritte Person zeitweise als erziehungsbeauftragte Person benennen.
Erziehungsbeauftragt werden kann von Ihnen jede Person ab 18 Jahren. Die Übertragung erfolgt, indem eine zeitlich begrenzte, rechtsverbindliche Absprache zwischen den beiden Parteien geschlossen wird. Diese Absprache bedarf nicht zwingend der Schriftform. Diese erleichtert aber den Veranstaltern und Gewerbetreibenden die Überprüfung vor Ort.