Handwerkskammer Hamburg

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Sie benötigen eine EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung? Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Land erbringen oder dort leben möchten, müssen Sie in einigen EU-Ländern eine sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen.



Mit dieser Bescheinigung weisen Sie Ihre Berufserfahrung in Deutschland nach.



Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

 

Informationen

Voraussetzungen

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Benötigte Unterlagen

Detaillierte Informationen über die erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Zu Beachten

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Fristen

Detaillierte Informationen über die Fristen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Verfahrensablauf

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Dauer

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Gebühren

Detaillierte Informationen über die Kosten erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

 

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 - 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG

https://www.gesetze-im-internet.de/niederlfrhewgdv_1/__5.html

Art. 7 Abs. 2 b und d Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG)

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2005%3A255%3A0022%3A0142%3ADE%3APDF

Art. IV Gesetz zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (NiederlFrhEWGDG 1)

https://www.gesetze-im-internet.de/niederlfrhewgdg_1/art_iv.html

 

Adresse und Kontakt

Handwerkskammer Hamburg

Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

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Suchwörter: Arbeiten in der EU Auslandsentsendung Betriebsstätte in der EU Dienstleistungsfreiheit EG-Bescheinigung EU-Bescheinigung Grenzüberschreitende Dienstleistungen Nachweis Berufserfahrung Niederlassung in der EU Reiseleiter Reiseleiterin

Letzte Aktualisierung: 13.09.2026