Voraussetzungen
Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen (zum Beispiel Jagdschein oder Waffenbesitzkarte)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
- aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)
Zu Beachten
Sie dürfen zwar Munition für die eingetragenen Waffen mitnehmen, aber nur so viel, wie Sie wahrscheinlich brauchen. Jäger brauchen normalerweise weniger Munition als Sportschützen.
Nicht jede im Pass eingetragene Waffe darf automatisch mit ins Ausland genommen werden. Sie müssen die Regeln des Landes beachten, das Sie besuchen, und eventuell auch der Länder, durch die Sie reisen. Holen Sie sich die nötigen Genehmigungen im Voraus. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise gut über die Waffengesetze in den jeweiligen Ländern.
Wenn Sie reisen, müssen Sie nicht nur den Europäischen Feuerwaffenpass dabei haben, sondern auch Ihren Ausweis und die Waffenbesitzkarte, in der Ihre Waffen eingetragen sind. Es ist auch ratsam, eine Einladung des Jagdvereins oder Ihren Jagdschein mitzunehmen, wenn Sie an einem Schießwettbewerb teilnehmen.
Der Europäische Feuerwaffenpass erlaubt nicht die dauerhafte Ausfuhr von Waffen oder Munition ins Ausland. Dafür brauchen Sie andere Genehmigungen.
Um die Bearbeitung Ihres Antrages zu erleichtern, können Sie die Identifikationsnummern des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) verwenden:
- Verwenden Sie Ihre Personal-NWR-ID (zum Beispiel P- oder F-NWR-ID) für persönliche Angaben.
- Nutzen Sie die Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID) für Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen.
- Die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (z.B. W- oder T-NWR-ID) ist relevant für Angaben zu Waffen oder Waffenteilen.
Die entsprechenden NWR-IDs erhalten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Fristen
Der Pass gilt für 5 Jahre und kann auf Antrag zweimal um weitere 5 Jahre verlängert werden.