Beschreibung der Leistung
Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein erteilte Falknerjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein erteilte Falknerjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Keine
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
Bis zu mehreren Monaten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Widerspruch
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Suchwörter: Jagderlaubnisse Falknerscheine Jäger Wiedererteilung Jagd Jagdkarte Jagen Jagdlizenz Jagdpatent Jägerei Jägerschein jagdrechtliche Erlaubnis Jagdwesen Jagderlaubnis Jagdschein Entzug Falknerei Beize Beizjagd
Letzte Aktualisierung: 18.04.2025