Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation -Wirtschaftsordnungsrecht, Mess- und Eichwesen

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

Sie möchten eine Veranstaltung festsetzen lassen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Festsetzung beantragen können.

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Beschreibung der Leistung

Als veranstaltende Person können Sie die Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen (Für die Festsetzung von Weihnachtsmärkten als Spezial- oder Jahrmärkte sind gemäß Durchführungsanordnung zur Gewerbeordnung die Bezirksämter zuständig).


Diese befreit Sie von bestimmten rechtlichen Vorschriften, wie:

  • dem Ladenöffnungsgesetz,
  • dem Gesetz über Sonn-, Feiertage, Gedenk- und Trauertage,
  • dem Arbeitszeitgesetz und
  • der Gewerbeordnung.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie möchten eine Festsetzung Ihrer Veranstaltung.
  • Sie planen eine der folgenden Veranstaltungen durchzuführen:
    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt
  • Es stehen keine öffentlichen Interessen gegen die Veranstaltung.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
  • Lageplan der Veranstaltung
  • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
  • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis
  • zusätzlich bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • zusätzlich bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

Zu Beachten

Bitte beachten Sie, dass mit einer Festsetzung auch besondere Verpflichtungen verbunden sind, die Sie einhalten müssen.

Fristen

Stellen Sie den Antrag 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird.

Messen und Ausstellungen können nur für Veranstaltungen festgesetzt werden, die innerhalb von 2 Jahren stattfinden.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag. Hierzu können Sie den Online-Dienst oder ein PDF-Formular nutzen.
  • Wenn Sie die Festsetzung anhand eines PDF-Formulars beantragen wollen, öffnen Sie das entsprechende Formular.
    • Füllen Sie das PDF-Formular aus.
    • Übersenden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder postalisch an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.
  • Wenn Sie die Festsetzung über den Online-Dienst beantragen wollen, rufen den Online Dienst auf.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig vom Einzelfall und richten sich nach dem benötigten Zeitaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrags.

Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren für die Beantragung der Auskünfte aus dem Bundes- und dem Gewerbezentralregister anfallen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html

§ 69 Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation -Wirtschaftsordnungsrecht, Mess- und Eichwesen

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 09.09.2026