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Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Nur wenn es um Großfeuerwerke mit gewerblichen Pyrotechnikern geht. Genehmigungen für das Abbrennen von Kleinfeuerwerk fallen in die Zuständigkeit der bezirklichen Verbraucherschutzämter bzw. der Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt . Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg hat ein entsprechender Antrag jedoch keine Aussicht auf Erfolg. Alle Anträge auf Feuerwerksgenehmigungen wurden bisher von den Bezirksämtern abgelehnt.
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Letzte Aktualisierung: 14.09.2024