Beschreibung der Leistung
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist für die Genehmigungsverfahren für Feuerwerke nur zuständig, wenn es um Großfeuerwerke mit gewerblichen Pyrotechnikern geht. Genehmigungen für das Abbrennen von Kleinfeuerwerk fallen in die Zuständigkeit der bezirklichen Verbraucherschutzämter beziehungsweise der Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt. Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg hat ein entsprechender Antrag jedoch keine Aussicht auf Erfolg. Alle Anträge auf Feuerwerksgenehmigungen wurden bisher von den Bezirksämtern abgelehnt.