Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Feuerwerksgenehmigungen

Wenn Sie eine Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks erhalten möchten, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle.

Beschreibung der Leistung

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist für die Genehmigungsverfahren für Feuerwerke nur zuständig, wenn es um Großfeuerwerke mit gewerblichen Pyrotechnikern geht. Genehmigungen für das Abbrennen von Kleinfeuerwerk fallen in die Zuständigkeit der bezirklichen Verbraucherschutzämter beziehungsweise der Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt. Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg hat ein entsprechender Antrag jedoch keine Aussicht auf Erfolg. Alle Anträge auf Feuerwerksgenehmigungen wurden bisher von den Bezirksämtern abgelehnt.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind.

Gebühren

Keine

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Amt für Verbraucherschutz
Sprengstoff

Telefonische Erreichbarkeit:
Do 10-13, 14-16 Uhr

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Suchwörter: Genehmigungen für Feuerwerk Gewerbsmäßige Feuerwerke Feuerwerke, gewerbsmäßig Arbeitsschutz Arbeitnehmerschutz

Letzte Aktualisierung: 15.12.2025