Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Angelkarte für Doveelbe, Schleusengraben, Serrahn beantragen

Wenn Sie in den Bereichen von Doveelbe, Schleusengraben oder Serrahn aus Ihrem Boot heraus fischen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in den Gewässern Dove-Elbe, Schleusengraben oder Serrahn vom Boot aus fischen möchten, benötigen Sie als Bootsführerin oder Bootsführer eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen in Form einer Angelkarte erteilt. Die Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines gültigen Fischereischeines.

Benötigte Unterlagen

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Kopie des gültigen Fischereischeins.

Zu Beachten

Die Bootsangelkarte für den Hamburger Hafen und die Bille ist aufgrund der Gefahrensituation in diesem Bereich für jede angelnde Person im Boot notwendig. Für die Dove- und Goseelbe oberhalb der Tatenberger Schleuse ist die Bootsangelkarte nur für den Bootsführer Vorschrift.



Beim Angeln müssen Sie folgende Dokumente dabei haben und den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten bei Aufforderung vorzeigen:

  • Bootsangelkarte,
  • Fischereischein,
  • Fischereiabgabe-Nachweis
  • Personalausweis oder Reisepass

Sie dürfen nicht aus einem Belly Boot heraus fischen.

Fristen

Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen Antrag per Mail, schriftlich per Brief oder persönlich ein und machen dabei folgende Angaben
    • Vor- und Nachname
    • postalischer Anschrift
    • Telefonnummer
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Erlaubnis.

Dauer

Bis zu einer Woche.

Gebühren

30,00 EUR jährlich

Zahlungsarten

  • Girocard
  • SEPA-Überweisung

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 42  Abs. 1 Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung

https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/Hafenverkehrsordnung_Stand_August_2019.pdf

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Agrarwirtschaft

Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 12.06.2026