Voraussetzungen
- Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum.
- Befinden sich die Flurstücke nicht in Ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
- Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Verschmelzung einverstanden sein.
- Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
- Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.
Benötigte Unterlagen
Angaben dazu, welche Flurstücke verschmolzen werden sollen.
Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum:
- Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
Die Flurstücke gehören mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:
- Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
Die Flurstücke befinden sich nicht in Ihrem Eigentum:
- Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers
Zu Beachten
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten
Fristen
Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.