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V 2

Flurstücke verschmelzen

Sie wollen mehrere Flurstücke miteinander verschmelzen?
Dann können Sie dafür einen Auftrag erteilen.
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Beschreibung der Leistung

Sie möchten ein Flurstück mit anderen Flurstücken zu einem neuen eigenständigen Flurstück verschmelzen lassen.
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verschmelzung auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum.
  • Befinden sich die Flurstücke nicht in Ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Verschmelzung einverstanden sein.
  • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
  • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

Benötigte Unterlagen

Angaben dazu, welche Flurstücke verschmolzen werden sollen.

Die Flurstücke befinden sich in Ihrem Eigentum:

  • Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch

Die Flurstücke gehören mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:

  • Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer

Die Flurstücke befinden sich nicht in Ihrem Eigentum:

  • Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten

Fristen

Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Verfahrensablauf

  • Für Fragestellungen zur Verschmelzung von Flurstücken bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
  • Soll eine Verschmelzung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
  • Damit erklären Sie sich bereit, die Gebühren zu übernehmen.
  • Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Verschmelzung durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Sie bekommen eine Fortführungsmitteilung und die Rechnung/ den Gebührenbescheid zugeschickt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist von dem Umfang der Vermessung abhängig.

Gebühren

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der neu entstandenen Flurstücke.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 3-8 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen



 

Adresse und Kontakt

V 2

Liegenschaftsvermessung

Mo-Fr 8-13 Uhr

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2025