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V 2

Flurstücke zerlegen

Sie möchten ein bestehendes Flurstück zerlegen?
Dann erteilen Sie einen schriftlichen formlosen Auftrag
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Beschreibung der Leistung

Sie möchten ein Flurstück in mehrere Flurstücke zerlegen, weil Sie zum Beispiel einen Teil verkaufen oder bebauen wollen.
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Die Zerlegung erfolgt durch Vermessungsarbeiten in der Örtlichkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zerlegung auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Flurstück befindet sich in ihrem Eigentum.
  • Befindet sich das Flurstück nicht in ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Zerlegung einverstanden sein.
  • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
  • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

Benötigte Unterlagen

Angaben dazu, wie das Flurstück zerlegt werden soll.
Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum:

  • Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch

Das Flurstück gehört mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:

  • Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer

Das Flurstück befindet sich nicht in Ihrem Eigentum:

  • eine Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Verfahrensablauf

  • Für Fragestellungen zur Zerlegung von Flurstücken bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
  • Soll eine Zerlegung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
  • Damit erklären Sie sich bereit, die Kosten für die Vermessungsleistung einschließlich der Übernahme der Ergebnisse ins Liegenschaftskataster zu übernehmen.
  •  Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Zerlegung durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (zum Beispiel Lage, Größe und Beschreibung des Flurstücks).
  • Das Grundbuchamt wird informiert.
  • Sie bekommen eine Fortführungsmitteilung und die Rechnung/ den Gebührenbescheid zugeschickt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.

Gebühren

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der neuen Grenzpunkte

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 3 – 8 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-VermGHA2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

Adresse und Kontakt

V 2

Liegenschaftsvermessung

Mo-Fr 8-13 Uhr

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2025