Voraussetzungen
- Das Flurstück befindet sich in ihrem Eigentum.
- Befindet sich das Flurstück nicht in ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
- Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Zerlegung einverstanden sein.
- Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
- Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.
Benötigte Unterlagen
Angaben dazu, wie das Flurstück zerlegt werden soll.
Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum:
- Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
Das Flurstück gehört mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:
- Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
Das Flurstück befindet sich nicht in Ihrem Eigentum:
- eine Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers
Zu Beachten
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Fristen
Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.