Beschreibung der Leistung
Sie möchten ein Flurstück in mehrere Flurstücke zerlegen, weil Sie zum Beispiel einen Teil verkaufen oder bebauen wollen.
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Die Zerlegung erfolgt durch Vermessungsarbeiten in der Örtlichkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zerlegung auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.