Beschreibung der Leistung
Sie möchten wissen, wo die Grenzen Ihres Flurstücks verlaufen beziehungsweise die Grenzsteine stehen?
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Die Grenzen des Flurstücks werden dann durch Vermessung vor Ort hergestellt und Ihnen angewiesen.
Die Grenzpunkte werden durch Vermarkungen (Grenzsteine) gekennzeichnet.
Weitere Aufgaben:
- Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
- Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen und Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf
- Bestimmung von Abstandsmaßen für
- Gebäude zur Grenze
- Bäume zur Grenze
- Bescheinigungen zu flurstücksbezogenen Sachverhalten