Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Grundwasserentnahme Fördermenge melden

Wenn Sie Grundwasser aus einem eigenen Brunnen nutzen, müssen Sie jährlich die entnommene Menge melden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus einem eigenen Brunnen Grundwasser entnehmen, müssen Sie regelmäßig melden, wie viel Wasser Sie gefördert haben. Diese Mitteilungspflicht ergibt sich für Sie als Brunnenbetreiberin oder Brunnenbetreiber aus Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserförderung

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserförderung.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Bei der Fördermengenmeldung benötigen Sie die fünfstellige Brunnennummer Ihres Brunnens und das Aktenzeichen Ihres Wasserrechtsbescheides.

Fristen

Sie müssen die Meldung immer für das Vorjahr abgeben und spätestens zum 15. Januar des Folgejahres einreichen.

Verfahrensablauf

  • Sie rufen den Online-Dienst auf und füllen die Abfragemaske vollständig aus.
  • Sie senden Ihre Meldung ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Bei Rückfragen oder Handlungsbedarf kommt die zuständige Stelle wieder auf Sie zu.

Dauer

Die Nutzung des Online-Dienstes dauert etwa 10 Minuten. Nach dem Absenden erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung. 

Gebühren

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserwirtschaft

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Suchwörter: Brunnen Grundwasser Grundwasserentnahme Wasserentnahme Online-Funktion

Letzte Aktualisierung: 10.12.2025