Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus einem eigenen Brunnen Grundwasser entnehmen, müssen Sie regelmäßig melden, wie viel Wasser Sie gefördert haben. Diese Mitteilungspflicht ergibt sich für Sie als Brunnenbetreiberin oder Brunnenbetreiber aus Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserförderung