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K 11

Förderung der Freien Darstellenden Künste / Performing Arts / Tanz und Theater

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Mit der Projektförderung für Freie Darstellende Künste fördert die Behörde für Kultur und Medien professionelle freie Theaterproduzent*innen und -gruppen.
Gefördert werden freie Produktionen in den Bereichen Sprech-, Musiktheater und Performance, Tanz, Kinder- und Jugendtheater.
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Beschreibung der Leistung

Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich die Förderung der professionellen Freien Darstellenden Künste in Hamburg zum Ziel gesetzt. Frei arbeitenden Künstler*innen und Gruppen soll die Möglichkeit geboten werden, unabhängig von einer festen Spielstätte Produktionen zu erarbeiten, mehrjährige Konzeptionen zu realisieren und sie der Öffentlichkeit zu präsentieren. Auch Mittel für strukturgebende Maßnahmen oder künstlerische Recherche können beantragt werden. Gefördert werden sowohl Produktionen für ein erwachsenes oder junges Publikum in den Bereichen Sprechtheater, Musiktheater, Performance und Tanz. Die Projekte sollen für Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden.
Eine unabhängige Fachjury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.

 

Informationen

Voraussetzungen

-       Sie sind professionelle*r Einzelkünstler*in / Gruppe der Freien Szene.
-       Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
-       Sie leben und/oder arbeiten in Hamburg.
Sie können eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zusichern und sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
 

  • realistischer Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch ggf. einzusetzende Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsor*innengelder) 
  • Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
  • Zeitplan und Veranstaltungstermin(e) und -ort(e) 
  • Spielstättenbescheinigung
  • Kurzvita der hauptsächlichen Projektbeteiligten 

Zu Beachten

-       Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury. Grundsätzlich wird das Bemühen um private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen vorausgesetzt.
-       Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes gewährleistet sein, d.h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Drittmittel.
-       Weitere Voraussetzung für jede Art der Förderung ist zum einen, dass sich das geplante Projekt bei entsprechender Qualität kommerziell nicht selbst tragen kann und des Weiteren, dass das geplante Projekt in unveränderter Form zuvor noch nicht für eine Förderung bei der Behörde für Kultur und Medien Hamburg eingereicht wurde.
-       Schließlich darf mit dem geplanten Vorhaben vor Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.
Eine nachträgliche Förderung für ein bereits produziertes Projekt ist ausgeschlossen.

Fristen

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr. Anträge können vom 01.10. bis zum 15. November (Mitternacht) online eingereicht werden.

Die Zuwendung gilt für Projekte der kommenden Spielzeit (1. August bis 31. Juli).

Verfahrensablauf

-       Rechtzeitige Befassung mit der geltenden Förderrichtlinie: https://www.hamburg.de/contentblob/201544/846de6f3a6fe892dcc2f4de5e6ad4dc2/data/foerderrichtlinie-freie-darstellende-kuenste.pdf
 
-       Empfohlen: Beratung per Email oder Telefon zur Förderfähigkeit des Projektes durch das Fachreferat
 
-       ​​​​Vor Start der Online-Antragstellung sollten Sie folgende Dokumente im PDF-Format bereithalten:
 
o    Einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan (KFP)
o    Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
o    Spielstättenbescheinigung
o    Kurzlebensläufe der hauptsächlichen Projektbeteiligten 
 
Im Verlauf der Antragstellung können Sie die Dokumente im PDF-Format hochladen.
 
-       Der Online-Dienst steht Ihnen vom 1. Oktober bis 15. November (Mitternacht) zur Verfügung. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und planen Sie eine Bearbeitungsdauer von etwa 45 Minuten ein (fallabhängig).
 
-       Informieren Sie sich als freischaffende Künstler*innen grundsätzlich über Themen der sozialen Absicherung wie die Anwendung der Honoraruntergrenze, die Altersvorsorge und das Steuerrecht.
 
-       Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachjury werden per Email Zu- und Absagen versandt.
 
-       Nach Erhalt einer Zusage:
 
o    Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme
o    Zuwendungsempfänger*innen erhalten postalisch einen Zuwendungsbescheid
o    Mittelabruf durch die Zuwendungsempfänger*innen
o    Durchführung des Projekts
 
-       Nach Durchführung des Projekts:
 
o    Erstellen eines Verwendungsnachweises.

Dauer

Dauer: ca. 4 Monate bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses.

Gebühren

gebührenfrei

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Suchwörter: FDK, Kulturförderung, Antragstellung, Auswahlverfahren, Kunst, Freie Szene, Darstellende Künste

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024