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Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beantragen

Sie beziehen derzeit Grundsicherung und möchten bald wieder arbeiten? Hier erfahren Sie, welche Unterstützung Ihnen den (Wieder-)Einstieg in den Beruf erleichtern kann.

Beschreibung der Leistung

Sie können Unterstützung dabei erhalten, wieder Arbeit zu finden oder Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Diese Angebote, sogenannte "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung", haben zum Beispiel folgende Ziele:

  • Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen.
  • Hindernisse, die Ihnen bei der Arbeitssuche im Weg stehen, zu erkennen und zu verringern.
  • Ihnen zu helfen, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden.
  • Sie auf eine selbständige Tätigkeit vorzubereiten.
  • Sie dabei zu unterstützen, eine neue Arbeit langfristig zu behalten.

Sie können an solchen Maßnahmen bei einem Träger oder einer Trägerin, zum Beispiel einer Bildungseinrichtung oder Organisation, oder direkt bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin teilnehmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
  • Ihre Integrationsfachkraft hat festgestellt, dass die Unterstützungsleistung notwendig ist.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärungsbogen Förderung

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.



Maßnahmen bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin können für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie auch bis zu 12 Wochen teilnehmen. Maßnahmen zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse dürfen nicht länger als 8 Wochen dauern.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • In dem Termin bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen gemeinsam den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
  • Sie stellen einen Antrag.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
  • Das Jobcenter kann einen Träger oder eine Trägerin mit der Durchführung der Maßnahme beauftragen und Ihnen einen Platz anbieten.
  • Alternativ können Sie auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter bekommen. Damit können Sie sich selbst bei einer Maßnahme Ihrer Wahl anmelden.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html

§ 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 12.06.2026