Hamburg.deHamburg ServiceFörderung für Maßnahmen zur Aktivierung und...Jobcenter team.arbeit.hamburg

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beantragen

Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.

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Beschreibung der Leistung

Für Maßnahmen, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, können Sie eine Förderung erhalten. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben das Ziel,

  • Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
  • Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
  • Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
  • Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
  • die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.

Sie können an Maßnahmen bei einem Träger beziehungsweise einer Trägerin oder einem Arbeitgeber beziehungsweise einer Arbeitgeberin teilnehmen. Die zuständige Stelle kann Träger  beziehungsweise Trägerinnen mit der Durchführung der Maßnahme beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen. Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der zuständigen Stelle zur Anmeldung bei einem Träger oder einer Trägerin Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.
Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Ziel Ihrer Maßnahme und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf oder ist zum Teil gesetzlich geregelt.

  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin können für höchstens 6 Wochen stattfinden.
  • Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen an einer Maßnahme teilnehmen.
  • Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
  • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit der zuständigen Stelle festgestellt.
  • Die Teilnahme wurde vor Beginn der Maßnahme genehmigt.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärungsbogen Förderung

Zu Beachten

Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.

Fristen

Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Maßnahme Kontakt mit der zuständigen Stelle auf

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin mit der zuständigen Stelle.
  • In einem gemeinsamen Gespräch bespricht die zuständige Stelle mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
  • Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
  • Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Kosten der Maßnahme gegebenenfalls selbst tragen.

Dauer

Bis zu 12 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html

§ 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 20.01.2025