Beschreibung der Leistung
Für Maßnahmen, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, können Sie eine Förderung erhalten. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben das Ziel,
- Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
- Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
- Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
- Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
- die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.
Sie können an Maßnahmen bei einem Träger beziehungsweise einer Trägerin oder einem Arbeitgeber beziehungsweise einer Arbeitgeberin teilnehmen. Die zuständige Stelle kann Träger beziehungsweise Trägerinnen mit der Durchführung der Maßnahme beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen. Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der zuständigen Stelle zur Anmeldung bei einem Träger oder einer Trägerin Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.
Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Ziel Ihrer Maßnahme und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf oder ist zum Teil gesetzlich geregelt.
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin können für höchstens 6 Wochen stattfinden.
- Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen an einer Maßnahme teilnehmen.
- Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten.