Beschreibung der Leistung
Bei der Zielgruppe der schwer zu erreichenden jungen Menschen handelt es sich um Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen. Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig. Beispiele können sein:
- fehlender Schulabschluss, kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
- Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
- finanzielle Probleme/Schulden, (drohende) Wohnungslosigkeit
- familiäre Konflikte, schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
- gesundheitliche- oder Suchtprobleme
Im Rahmen der Förderung können Sie als Bildungsträger oder Bildungsträgerin diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie
- ihnen eine Begleitmöglichkeit geben.
- Bildungsprozesse initiieren.
- ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.
Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger oder zertifizierte Bildungsträgerin können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.
Die Förderung kann durch die zuständige Stelle öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.