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Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,

Frascatiplatz, Ausnahmegenehmigung zum Befahren bzw. Parken

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Beschreibung der Leistung

Für das Befahren bzw. Parken auf dem Frascatiplatz mit Kraftfahrzeugen über 3,5t und Bussen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Schriftlicher (formloser) Antrag per Post, Fax oder Mail.

Benötigte Unterlagen

Schriftlicher (formloser) Antrag mit Unternehmensnennung und Adresse.

Fristen

Genehmigung möglich innerhalb von ca. 3 Werktagen, falls eine Mail-Adresse angegeben wird. Auf dem Postwege ca. 5 Werktage.

Gebühren

Ausnahmegenehmigung bis zu 3 zusammenhängende Tage 20,00 Euro, ab 4 Tage 40,00 bis 100,00 Euro.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,

Gewerbe und Ordnungsrecht -

bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.

Der Eingang befindet sich am Beginn der Ernst-Mantius-Straße.

Da freie Parkplätze in der Regel nicht vorhanden sind, wird die Anreise mit dem ÖPNV empfohlen,  bei Anfahrt mit dem PKW ist das CCB-Parkhaus am Bahnhof Bergedorf (Weidenbaumsweg ggü. Bahnhofsvorplatz) am nächsten gelegen.

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Letzte Aktualisierung: 15.10.2024