Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,

Frascatiplatz Ausnahmegenehmigung zum Befahren und Parken beantragen

Für das Befahren und/oder Parken auf dem Frascatiplatz mit Fahrzeugen über 3,5t und Bussen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Beschreibung der Leistung

Auf dem Frascatiplatz gilt grundsätzlich ein Fahr- und Halteverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t und Busse. Wenn Sie den Frascatriplatz dennoch anfahren möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie möchten den Frascatiplatz mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t oder einem Bus befahren.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen, schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. In Ihrem Antrag nennen Sie den Namen Ihres Unternehmens und die Adresse des Firmensitzes.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Dauer

Die Bearbeitung dauert 


  • circa 3 Werktage bei Versand per E-Mail

  • circa 5 Werktage bei Versand per Post

Gebühren

1-3 zusammenhängende Tage: 20,00 EUR

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Entfällt

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,

Gewerbe und Ordnungsrecht -

bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,


bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.


Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Vielen Dank.

Der Eingang befindet sich am Beginn der Ernst-Mantius-Straße.

Da freie Parkplätze in der Regel nicht vorhanden sind, wird die Anreise mit dem ÖPNV empfohlen,  bei Anfahrt mit dem PKW ist das CCB-Parkhaus am Bahnhof Bergedorf (Weidenbaumsweg ggü. Bahnhofsvorplatz) am nächsten gelegen.

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026