Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Papierführerschein, einen unbefristeten Kartenführerschein oder einen abgelaufenen Kartenführerschein.
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie stellen den Antrag persönlich.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- der aktuelle Führerschein
- bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat)
- die Terminbestätigung
zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachtengemäß Anlage 5.1 der FeV nicht älter als ein Jahr
Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).
Zu Beachten
Papierführerscheine können auch in den Standorten des Hamburg Service vor Ort umgetauscht werden.
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Terminbuchung:
- Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail.
- Sie bestätige Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Bei Papierführerscheinen ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder der Fahrerlaubnisinhaberin ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Halten Sie sich bitte an das Ablaufdatum auf Ihrem Dokument.