Beschreibung der Leistung
Ab Ausstellung der Fahrerlaubnis gilt die Probezeit für zwei Jahre. Fährt der Fahranfänger in dieser Zeit fehlerfrei und ohne Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), erlischt sie automatisch. Wenn der Fahrer aber einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße gegen die StVO begeht, muss er ein Aufbauseminar bei einer Fahrschule absolvieren. Über geeignete Fahrschulen informiert der Fahrlehrerverband Hamburg. Wenn der Hauptwohnsitz des Fahranfängers in Hamburg liegt, wird das Seminar vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) angeordnet.