Beschreibung der Leistung
Ab Erstausstellung Ihrer Fahrerlaubnis gilt für Sie eine Probezeit von 2 Jahre. Fahren Sie in dieser Zeit fehlerfrei und ohne Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), erlischt die Probezeit automatisch. Wenn Sie in dieser Zeit aber einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung begehen, müssen Sie ein Aufbauseminar bei einer Fahrschule absolvieren.