Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, und Sie nun in Deutschland wohnen, dürfen Sie mit Ihrem Führerschein ab Einreise in Deutschland maximal 6 Monate (185 Tage) fahren. Danach müssen Sie einen deutschen Führerschein beantragen.