Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Sie besitzen einen Führerschein eines EU- oder EWR-Staats.
- Ihr Wohnsitz lag für mindestens 6 Monate (185 Tage) in dem Staat, der Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültiger ausländischer Führerschein
- biometrische Passfoto (35x45 Millimeter)
- Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens 6 Monate in einem EU- oder EWR-Staat (zum Beispiel Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag)
- gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde (wird benötigt, wenn der ausländische Führerschein vor Einreise nach Deutschland abgelaufen ist)
- Terminbestätigung
zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr
- für die Klasse D: ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr
- für die Klasse D: Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt
- bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation
Die ärztlichen Gutachten benötigen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.
Zu Beachten
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Sie finden Informationen zum Umtausch Ihres Führerscheins auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".
Wenn Sie ursprünglich einen Führerschein aus einem Drittstaat außerhalb der EU hatten und diesen ohne Prüfung in einem anderen EU-Land (nicht Deutschland) umgetauscht haben, machen Sie bitte sofort nach Ihrem Umzug nach Deutschland einen Termin beim LBV. Wenn Sie betroffen sind, finden Sie auf Ihrem Führerschein in Zeile 12 die Schlüsselzahl 70 und das Länderkürzel des Drittstaates. Mit diesem Führerschein dürfen Sie in Deutschland keine Fahrzeuge fahren. Sie müssen erst eine theoretische und praktische Fahrprüfung machen und Ihren Führerschein in einen deutschen umtauschen.
Fristen
Keine