Voraussetzungen
Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden, die einen gültigen Autoführerschein (Klasse B) besitzen und ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Grundsätzlich ist das Mindestalter für die Klassen D und DE 24 Jahre, allerdings gelten in Verbindung mit der Qualifikation zum Berufskraftfahrer Ausnahmen.
Der Antrag kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Folgende unterlagen müssen vorgelegt werden:
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- eine Bescheinigung über die Teilnahme der Schulung für Erste Hilfe
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
- einen Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt wird
Zu Beachten
Zuständig für Busführerscheine sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis der Bus-Klassen ist in der Regel nur fünf Jahre lang gültig. Sie sollte rechtzeitig, das heißt vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, erneuert werden. Nach Ablauf muss er innerhalb von 3 Jahren verlängert werden.
Fristen
Fristverlängerungen
Fahrerlaubnisse der D-Klassen, die zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, werden automatisch um 10 Monate verlängert.
Die Fristen, die bereits einmal ohne neue Gutachten verlängert wurden und zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, gelten um weitere 6 Monate oder bis zum 01.07.2021 als verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.