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Fahrerlaubnis Nord

Führerschein um Bus-Klassen D, D1, DE oder D1E erweitern

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diese um die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 oder D1E für Busse erweitern.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten. Sie können diesen um D-Klassen erweitern und so auch Busse fahren.
Mit den Führerscheinklassen D, DE, D1 und D1E dürfen Sie folgende Fahrzeuge fahren:

  • D: Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer beziehungsweise Fahrerin), ohne Begrenzung der Sitzplatzzahl oder Fahrzeuglänge, mit Anhänger bis 750 kg zG.
  • DE: Busse der Klasse D mit Anhängern über 750 kg zG.
  • D1: Busse mit mehr als 8, aber maximal 16 Sitzplätzen (ohne Fahrer beziehungsweise Fahrerin) und einer maximalen Länge von 8 Metern, mit Anhänger bis 750 kg zG.
  • D1E: Busse der Klasse D1 mit Anhängern über 750 kg zG.

Wenn Sie gewerbliche Fahrten mit Ihrem Bus-Führerschein durchführen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Qualifikation als Berufskraftfahrer beziehungsweise Berufskraftfahrerin.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Sie haben das Mindestalter von 24 Jahren erreicht.
  • Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
  • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
  • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als 1 Jahr
  • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
  • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt)
  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
  • wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden soll: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation

Zu Beachten

Es können Ausnahmen vom Mindestalter in Verbindung mit der Qualifikation zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Beratung vor Ort.

Fristen

Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.

Die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre lang gültig. Eine Verlängerung sollten Sie etwa 4-6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an.
  • In der Regel geben Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
  • Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

Alternativ können Sie den Antrag auch selbst stellen. Buchen Sie hierfür einen Termin.

  • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
  • Buchen Sie den Termin "Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional)"
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

Dauer

Die Herstellung Ihres Führerscheins dauert circa 4-6 Wochen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel parallel zu Ihrer Fahrschulausbildung.

Gebühren

45,10 EUR - 73,70 EUR.

Die genaue Höhe richtet sich nach der beantragten Führerscheinklasse und kann erst anhand der vollständigen Unterlagen vor Ort festgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html

§ 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html

Adresse und Kontakt

Fahrerlaubnis Nord

Die Dienstleistung kann an mehreren Standorten in Anspruch genommen werden.

Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

Schilderpräger finden Sie vor Ort. 

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Ein Fotoautomat ist vorhanden. (nur Bargeld)

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Letzte Aktualisierung: 14.07.2025