Voraussetzungen
- Der Antrag kann frühestens 1/2 Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Der Hauptwohnsitz ist Hamburg
- Der Unterricht in einer Fahrschule wurde absolviert (Die Antragstellung erfolgt bereits vorher.)
- Die theoretische und praktische Prüfung wurde erfolgreich bestanden.(Die Antragstellung erfolgt bereits vorher.)
- Es besteht schon die Klasse B bzw. wird parallel beantragt.
- Mindestalter: 18 Jahre
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Ein biometrisches Passfoto 35 X 45 mm
- Bescheinigung über die Teilnahme an Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erster Hilfe (es gibt verschiedene Anbieter, der LBV darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Anbieter empfehlen)
- Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
Zu Beachten
Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Gültigkeit von Führerscheinen
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden.
Weitere Informationen zur Beantragung von Führerscheinen finden Sie unter dem Link "LBV, Führerschein" (siehe unten).