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Landesbetrieb Verkehr Nord

Führerschein, Motorradklassen (AM, A1, A2, A) beantragen

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Beschreibung der Leistung

Für die Nutzung von Krafträdern gibt es eigene Führerscheinklassen. Betroffen sind die Klassen AM, A1, A2 (wird alternativ auch A80 genannt) und A.

Klasse AM: zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leicht-Kfz

Klasse A1: Krafträder mit max. 125 ccm und max. 11 kw oder Krads mit 80 ccm

Klasse A2 (auch A80): Krafträder mit max. 35 kw

Klasse A: Krafträder über 50ccm oder über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Kfz über 15 kw

Die erforderlichen Unterlagen können in der Regel beim Fahrlehrer abgeben werden, der dann für den Kunden die Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde beantragt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Antrag kann frühestens 1/2 Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Der Hauptwohnsitz ist Hamburg 
  • Der Unterricht in einer Fahrschule wurde absolviert (Die Antragstellung erfolgt bereits vorher.)
  • Die theoretische und praktische Prüfung wurde erfolgreich bestanden.(Die Antragstellung erfolgt bereits vorher.)
  • Das Mindestalter ist erreicht (16 Jahre bei AM und A1, 18 Jahre bei A2, 20 Jahre bei A mit Vorbesitz von A2, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb)

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm 
  •  Bescheinigung über die Teilnahme an Erster Hilfe
  • Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit: max. 2 Jahre)

Zu Beachten

Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.  

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kann die Klasse A2 nur mit Bestehen der praktischen Prüfung (ohne theoretische Prüfung) erworben werden.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann die Klasse A nur mit Bestehen der praktischen Prüfung (ohne theoretische Prüfung) erworben werden. Der Aufstieg von A2 auf A ist bereits im Alter von 20 Jahren möglich.

Gültigkeit von Führerscheinen
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden.  
Alle weiteren Informationen über die Beantragung von Führerscheinen erhalten Sie unter den Links "LBV, Führerschein" und "LBV, EU-Führerscheinklassen" (siehe unten).   

Gebühren

43,40 EUR gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Zahlungsarten

  • Girocard

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Verkehr Nord

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

Schilderpräger finden Sie vor Ort. 

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024