Beschreibung der Leistung
Für die Nutzung von Krafträdern gibt es eigene Führerscheinklassen. Betroffen sind die Klassen AM, A1, A2 (wird alternativ auch A80 genannt) und A.
Klasse AM: zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leicht-Kfz
Klasse A1: Krafträder mit max. 125 ccm und max. 11 kw oder Krads mit 80 ccm
Klasse A2 (auch A80): Krafträder mit max. 35 kw
Klasse A: Krafträder über 50ccm oder über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Kfz über 15 kw
Die erforderlichen Unterlagen können in der Regel beim Fahrlehrer abgeben werden, der dann für den Kunden die Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde beantragt.