Beschreibung der Leistung
Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.
Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Der melderechtliche Hauptwohnsitz ist Hamburg. Die Namensänderung muss im Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) bereits vollzogen sein.
Zusätzlich bei Namensänderung:
Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:
Zur Streichung einer Sehhilfe muss ein Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6.2 FeV vorgelegt werden.
Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Gültigkeit von Führerscheinen
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Terminbuchung
Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.
Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt.
Die Expressbearbeitung bei der Bundesdruckerei beträgt drei Werktage.
Die Gebühren betragen 44,70 EUR und richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Expressbestellung fallen zusätzliche Gebühren an.
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Letzte Aktualisierung: 21.03.2025