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Landesbetrieb Verkehr Nord

Führerschein, Namensänderung, Änderungen in den Auflagen

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Beschreibung der Leistung

Wenn sich der Name des/der Führerscheininhabers/-in verändert hat, sollte auch der Führerschein angepasst werden.

Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Antrag ist persönlich zu stellen. Der melderechtliche Hauptwohnsitz ist Hamburg. Die Namensänderung muss im Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) bereits vollzogen sein.

Benötigte Unterlagen

  • der aktuelle Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, ggf. Aufenthaltserlaubnis mit dem neuen Namen,
  • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm,
  •  Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
  •  Internationaler Führerschein, sofern vorhanden.
  • Terminbestätigung

Zusätzlich bei Namensänderung:

  • die Heiratsurkunde bzw. die Namensänderungsurkunde

Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:

  • Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (z.B. ein ärztliches Gutachten). 

Zur Streichung einer Sehhilfe muss ein Augenärztliches Gutachten   nach Anlage 6.2 FeV vorgelegt werden.

Zu Beachten

Für alle LBV-Standorte   ist eine Online-Terminvereinbarungunbedingt erforderlich.

Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Gültigkeit von Führerscheinen
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten  Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Terminbuchung

  1. Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Änderung von Führerscheindaten.
  2. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
    Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
  3. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
  4. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
  5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Fristen

  

Dauer

Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt.  

Die Expressbearbeitung bei der Bundesdruckerei beträgt drei Werktage.

Gebühren

Die Gebühren betragen 43,20 EUR und richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Expressbestellung fallen zusätzliche Gebühren an.

Zahlungsarten

  • Girocard

Rechtsbehelf

  

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Verkehr Nord

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

Schilderpräger finden Sie vor Ort. 

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024