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City Einwohnerangelegenheiten

Führerschein Namensänderung oder Änderungen in den Auflagen eintragen (Hamburg Service)

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Beschreibung der Leistung

Wenn sich der Name des/der Führerscheininhabers/-in verändert hat, sollte auch der Führerschein angepasst werden.
Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.  

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Antrag ist persönlich zu stellen.
  • Hauptwohnsitz ist Hamburg.
  • Eine Namensänderung muss im Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) bereits erfolgt sein, andernfalls muss ein Nachweis über die Änderung vorgelegt werden (z.B.: Heiratsurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung).

Benötigte Unterlagen

  • der aktuelle Führerschein
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden den elektronischen Aufenthaltstitel,
  • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm,
  • Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
  • Internationaler Führerschein, sofern vorhanden

Zusätzlich bei Namensänderung:

  • die Heiratsurkunde bzw. die Namensänderungsurkunde

Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:

  • Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (z.B. ein ärztliches Gutachten)
  • Zur Streichung einer Sehhilfe muss ein Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6.2 FeV vorgelegt werden

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit derzeit bei circa 3 Monaten liegt.

Zu Beachten

  • Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt
  • Gültigkeit von Führerscheinen
    Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Fristen

  

Verfahrensablauf

Die Beantragung erfolgt vor Ort. Die Zustellung des neuen Führerscheins erfolgt per Einschreiben durch den LBV an die Meldeanschrift der antragstellenden Person. Ihr entwerteter Führerschein wird ab dem Zeitpunkt der Entwertung im Ausland nicht mehr anerkannt.

Dauer


  • Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt ca. 3-4 Monate.

    Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt. Die Zustellung erfolgt binnen 3 Monaten.

Gebühren


  • Die Gebühren betragen 44,70 EUR und richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

keine Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

  keine

Rechtsgrundlage

Adresse und Kontakt

City Einwohnerangelegenheiten

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 24.10.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 30.10.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 21.11.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 28.11.2025 ist der Standort geschlossen.


Am 19.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23.12.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 30.12.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 02.01.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 07.11.2025