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Bezirksamt Altona

Fundsachen ersteigern

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Sie können nicht abgeholte Fundsachen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich ersteigern
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Beschreibung der Leistung

Sie können nicht abgeholte Fundsachen nach Ende der Aufbewahrungsfrist öffentlich ersteigern.

Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abholt wurden und in einen guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben. 

 

Informationen

Voraussetzungen

  • keine
  • Die Fundsachen müssen gut erhalten sein, damit sie versteigert werden.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Wenn die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigem Aufwand und Kosten verbunden ist, darf eine Fundsache versteigert werden, bevor die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen von der zuständigen Stelle sortiert. Alle nicht Fundsachen, die nicht versteigert werden können und Fundsachen mit nicht löschbaren Daten werden datenschutzkonform verwertet.

Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Spiel- und Sportwaren, Haushaltswaren, Digitale Geräte, Uhren und Schmuck.

  • Die in Präsenz-Versteigerungen aufgerufenen Artikel sind nicht auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft worden. Fahrräder wurden nicht auf ihre die Verkehrstüchtigkeit geprüft.
  • Bei allen Präsenz-Versteigerungen der zuständigen Stelle gilt der Grundsatz: Ersteigert wie gesehen!
  • Sie haben keine Gewährleistungsansprüche wegen eines eventuellen Mangels an der erworbenen Sache.
  • Aus Platzgründen ist es leider nicht möglich, die Fahrräder vor den Versteigerungen einzeln zu besichtigen. Während der Versteigerung werden die Räder, für alle Besucher gut sichtbar präsentiert.

Fristen

Die Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt bis zu 6 Monate.

Verfahrensablauf

  • Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abholt wurden und in einem guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben.
  • Sie können für diese Fundsachen auf einer öffentlichen Versteigerung bieten und sie ersteigern.
  • Sehen Sie sich die Fundsache im Vorfeld der Ersteigerung genau an.
  • Haben Sie auf einer öffentlichen Versteigerung eine Fundsache ersteigert, bezahlen Sie sie direkt vor Ort.
  • Sie müssen die ersteigerte Fundsache direkt mitnehmen. Sie kann nicht für Sie aufbewahrt werden.

Dauer

Keine

Gebühren

Es werden keine Gebühren für die Ersteigerung erhoben.



Die Kosten für den ersteigerten Gegenstand sind mit EC-Karte oder bar zu bezahlen. 500 EUR Scheine können nicht angenommen werden.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 979 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__979.html

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt Interner Service
Zentrales Fundbüro

Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.

Anfahrt mit dem Auto: Auffahrt über die Luruper Chaussee. Innerhalb des Quartier Bahrenfeld gilt die StVO mit Einbahnstraßen.

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Letzte Aktualisierung: 12.11.2024