Voraussetzungen
- Schüler oder Schülerin muss eine staatliche allgemeinbildende Schule besuchen.
- Anmeldung des Schülers oder der Schülerin ist bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.
- Zur Nutzung des Online Dienstes wird ein Einfaches Servicekonto benötigt.
- Die antragstellende Person muss sorgeberechtigt sein und eventuell anfallende Kosten der Betreuung übernehmen.
- Eine Änderung kann nur von der Person beantragt werden, die den Erstantrag gestellt hat.
Benötigte Unterlagen
Bei Bedarf beziehungsweise je nach Antragstellung reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Jahreslohnsteuerbescheinigung
- Einkommenssteuerbescheid
- Bescheinigung der Agentur für Arbeit über bezogene Leistungen
- Nachweis über die Betreuung jüngerer Kinder (z.B. Kita Gutschein)
- Bescheide über soziale Leistungen (z.B. SGB II / Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag)
Zu Beachten
- Sie können Ihr Kind zusätzlich je nach Bedarf flexibel zur Betreuung vor 8:00 Uhr und nach 16:00 Uhr anmelden.
- Die Nachmittagsbetreuung umfasst pädagogische Angebote, wie Lernförderung, Freizeitaktivitäten, Sport, Musik und kreative Projekte.
- Es wird Hilfe bei den Hausaufgaben angeboten, sodass Ihr Kind die Möglichkeit hat, in einem betreuten Rahmen seine Aufgaben zu erledigen.
- Sie können die Teilnahme an einem gesunden, warmen Mittagessen buchen.
- Auch in den Ferienzeiten wird eine Betreuung angeboten. Sie können maximal 12 Ferienwochen für ein Schuljahr buchen.
- Wenn an einer Schulen nur ein sehr geringer Bedarf an Ferienbetreuung existiert, organisiert die Schule diese zusammen mit anderen Schulen.
- Diese zusätzlichen Betreuungsangebote können auch gebucht werden, ohne dass Ihr Kind für die Kernzeit angemeldet ist.
- Die Betreuung kann an jedem beliebigen Wochentag in den Ferien beginnen.
- Die gebuchte Ferienwoche endet dann am 7. Tag (Beispiel: Beginn Donnerstag– Ende Mittwoch).
- Es kann zusätzlich maximal eine sogenannte Sockelwoche mit 6 Betreuungstagen gebucht werden.
- Die Sockelwoche ist auch dann voll zu zahlen, wenn Sie nicht alle sechs Tage nutzen.
- Die Schulen und Träger können bis zu vier Wochen in den Ferien schließen.
- In dieser Zeit erfolgt die Ferienbetreuung bei Bedarf an einer benachbarten Schule.
Es gibt folgende Hinweise:
Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben versichert.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Betreuungsverhältnis an GBS erst durch einen Betreuungsvertrag mit dem Kooperationspartner verbindlich zustande kommt. Mir/Uns ist bewusst, dass falsche Angaben zum Einkommen und den zu berücksichtigenden Personen den Straftatbestand des Betruges erfüllen können und ggf. zu einer Nachforderung von Gebühren führen. Mir/Uns ist bekannt, dass meine/unsere Angaben jederzeit überprüft werden können.
Fristen
- Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum von Februar bis spätestens zum 31. Mai des Jahres für das kommende Schuljahr.
- Buchungen für Betreuungsleistungen gelten grundsätzlich für ein Schuljahr.
- Eine Änderung wird zum übernächsten Quartal wirksam.
- Die Kernzeit kann in der Regel (außer Vorschulklasse (VSK)) nicht abgebucht werden.
- Kurzfristigere Änderungen sind nur möglich, wenn die Schule oder der Kooperationspartner zustimmen.