Polizei Hamburg

Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen

Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, insgesamt bis zu zehn

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

zu erwerben. Sie müssen die gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • vernünftiger Grund, wie Aktivität als Sportschütze oder Sportschützin (Bedürfnis)
  • mindestens einjährige aktive Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
  • Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
  • Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
  • Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
  • sicherer Umgang mit Waffen und Munition
  • Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe (nicht erforderlich, wenn nur Waffen gesammelt werden, die nicht schussfähig sind)
  • Sichere Aufbewahrung ist gewährleistet

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Bescheinigung des Schießsportverbands
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahren)

Zu Beachten

Sie können die Erlaubnis auch erhalten, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, sofern Sie Ihre persönliche Eignung durch ein Gutachten nachweisen. Für Sportschützen besteht die Möglichkeit, die Erlaubnis bereits ab 18 Jahren zu erhalten. Das gilt jedoch nur für Schusswaffen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l. r.) mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie von höchstens 200 Joule (J), sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12 oder kleiner. In anderen Fällen liegt die Altersgrenze für Sportschützen bei 21 Jahren.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag ein und fügen notwendige Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die Waffenbesitzkarte wird Ihnen erteilt, wenn alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dauer

Bis zu mehreren Monaten

Gebühren

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 Waffengesetz (WaffG)

www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html

§ 14 Absatz 6 Waffengesetz (WaffG)

www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html

§ 36 Waffengesetz (WaffG)

www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts

(GebOWaffR)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.


Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.


Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.


Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.


Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.


Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.


Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:


Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr


Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr


Fr 09:00 - 11:00 Uhr



„Die Waffenbehörde Hamburg möchte Sie darüber informieren, dass im Zeitraum vom 30. Juli 2026 bis zum 31. August 2026 aufgrund von Renovierungsarbeiten mit einer eingeschränkten Erreichbarkeit zu rechnen ist. In diesem Zeitraum ist die persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig telefonisch anzumelden, um einen Termin zu vereinbaren und so einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Alternativ steht Ihnen unser Onlineservice zur Verfügung, über den viele Anliegen bequem und ohne persönlichen Termin erledigt werden können. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.“

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026