Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Gemeinnützige oder gewerbliche Abfallsammlungen anzeigen

Sie möchten verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten gemeinnützig oder gewerblich sammeln? Dann müssen Sie dies vor Beginn Ihrer Sammlung bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung der Leistung

Wertstoffe aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind. Die gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten (verwertbare Abfälle) ist nur zulässig, wenn diese vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde.

Wenn Sie eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung von verwertbaren Abfällen, sogenannte Wertstoffe aus privaten Haushalten, durchführen wollen, müssen Sie die Sammlung vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Anzeigen müssen Sie beispielsweise Straßensammlungen oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier und andere Sammlungen. Die zuständige Behörde kann Ihre Sammlung zeitlich befristen, mit Auflagen versehen oder untersagen.  

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen Abfälle aus privaten Haushalten nur zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken sammeln.
  • Ihrer Sammlung dürfen keine Belange anderer Bürger und Bürgerinnen entgegenstehen.
  • Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Anschrift, Kontaktdaten und verantwortliche Person(en) der Firma,
    • Angaben über Größe und Organisation Ihrer beabsichtigten Sammlung
    • Angaben über Art, Ausmaß, Umfang und Dauer Ihrer beabsichtigten Sammlung
    • Angaben über Art, Menge und Verbleib der zur Sammlung beabsichtigten Abfälle
    • eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten
    • eine Darlegung, wie Sie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle gewährleisten werden

Benötigte Unterlagen

- Grunddaten der Anzeige: Anschrift, Kontaktdaten, verantwortliche Person(en), Gewerbeanmeldung (Datum, Registernummer), Handelsregisternummer (falls vorhanden), Kopie der Anzeige nach § 53 KrWG, Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Datum, Aktenzeichen, Kopie).


- Gewerbliche Sammlungen:


1. Größe und Organisation des Unternehmens


2. Art, Ausmaß, Dauer der Sammlung


3. Art, Menge, Verbleib der Abfälle


4. Verwertungswege und Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten


5. Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwertung


- Gemeinnützige Sammlungen:


1. Größe und Organisation des Trägers und ggf. des beauftragten Dritten


2. Art, Ausmaß, Dauer der Sammlung


3. Unterlagen entsprechend der gewerblichen Sammlung (Punkte 3-5)

Zu Beachten

Gemischte Abfälle aus privaten Haushalten dürfen nicht gewerblich oder gemeinnützig gesammelt werden (zum Beispiel Sperrmüll). Elektroschrott (defekte Elektroaltgeräte) müssen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den zur Rücknahme verpflichteten Händlern zurückgegeben werden.
 
Sollten sich nachträglich Änderungen an den in Ihrer Anzeige gemachten Angaben ergeben, müssen Sie diese Änderungen ebenfalls mit einer Frist von 3 Monaten vorab der zuständigen Behörde mitteilen.

Wenn Sie Ihre gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anzeigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

Fristen

Sie müssen die Sammlung spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das Anzeige-Formular vollständig aus und unterzeichnen es mit Ihrer Unterschrift
  • Sie senden das ausgefüllte Formular samt aller notwendigen Unterlagen fristgerecht an die zuständige Behörde
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach
  • Wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, teilt Ihnen die zuständige Behörde das Einverständnis zu Ihrer Sammlung schriftlich mit

Dauer

Bis zu 3 Monate.

Gebühren

150,00 EUR - 350,00 EUR

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfallwirtschaft

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Altpapier Altkleider Gartenabfall Verwertung Altkleider Verwertung Schuhe Schuhe Verwertung Elektroschrott Altmetall Altkleider, Alttextilien Sperrmüll Caritative Sammlung

Letzte Aktualisierung: 17.01.2026