Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung beantragen

Wenn Sie Abwasser (Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Hier erhalten Sie Informationen zu Kosten, Dauer und benötigten Unterlagen.

Beschreibung der Leistung

In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von

  • nicht häuslichem Schmutzwasser,
  • Baugrubenwasser, Bohrspülwasser und Abwasser aus Sanierungen
  • Grundwasser aus Bauwerksdrainagen
  • Niederschlagswasser beim Vorliegen einer Einleitungsmengenbegrenzung,
  • nachteilig verändertem Niederschlagswasser.

Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Einleiten des Abwassers beginnen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Abwasser ist qualitativ und quantitativ dafür geeignet, in eine öffentliche Abwasseranlage eingeleitet zu werden.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art Ihres Anliegens. Bitte beachten Sie hierzu die Rubrik "Links"

Zu Beachten

Mit der Einleitungsgenehmigung können Auflagen zur Vorbehandlung des Abwassers und zur Eigenüberwachung, sowie Berichtspflichten verbunden sein, die Sie erfüllen müssen. Ihre Einleitungsgenehmigung kann zeitlich befristet sein.



Für bestimmte Einleitungen benötigen Sie keine Genehmigung (zum Beispiel bei häuslichem Schmutzwasser und nicht nachteilig verändertem Niederschlagswasser ohne Einleitungsmengenbegrenzung). Bestimmte Einleitungen müssen jedoch angezeigt werden.

Fristen

Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Einleitung beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
    • Wenn Sie eine Genehmigung für die Einleitung von Baugrubenwasser, Bohrspülwasser oder Abwasser aus Sanierungen beantragen möchten, steht Ihnen ein Online-Dienst zur Verfügung.
    • Wenn Sie eine Genehmigung für eine andere Art der Einleitung beantragen möchten, reichen Sie Ihren Antrag schriftlich ein.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
  • Die Entscheidung wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
  • Mit dem Bescheid werden Ihnen gegebenenfalls Auflagen erteilt, die Sie umsetzen müssen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihres eingereichten Antrages. Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Gebühren

60,00 EUR – 5.000,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html

§ 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__54.html

§ 11Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11

§ 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11a

§ 11b Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P11b

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Baugrubenwasser Sanierung Indirekteinleiter Entwässerung von Grundstücken Bohrspülwasser

Letzte Aktualisierung: 21.07.2026