Beschreibung der Leistung
In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von
- nicht häuslichem Schmutzwasser,
- Baugrubenwasser, Bohrspülwasser und Abwasser aus Sanierungen
- Grundwasser aus Bauwerksdrainagen
- Niederschlagswasser beim Vorliegen einer Einleitungsmengenbegrenzung,
- nachteilig verändertem Niederschlagswasser.
Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Einleiten des Abwassers beginnen.